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Cramer & Consorten

Kurzüberblick

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Newsticker

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cramer & Consorten GmbH

§ 1. ALLGEMEINES

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit der Cramer & Consorten GmbH (im Folgenden: C&C). Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten auch für alle im Zusammenhang mit der Hauptleistung erbrachten Beratungs- und Nebenleistungen sowie Auskünfte. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB erkennt C&C nicht an, es sei denn, dass C&C schriftlich deren Geltung zustimmt.

1.2. Neufassungen der AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen sechs Wochen schriftlich widerspricht.

 

§ 2. ANGEBOTE/ VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch C&C zustande. Mit der Bestellung bzw. dem Auftrag erklärt der Kunde, dass er das von C&C erstellte Angebot sowie insbesondere die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen C&C und dem Kunden durch gesonderten Vertrag vereinbart wird, dass C&C für den Kunden ein Pflichtenheft erstellt; in diesem Fall gilt das Pflichtenheft zusätzlich als vereinbarte Vertragsgrundlage. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt

2.2. Der Schriftverkehr zwischen C&C und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, die im Wesentlichen dem Briefverkehr gleichgestellt ist.

2.3. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zusätzlich der Schriftform durch Brief oder Fax. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 

§ 3. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Preise für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen. Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

3.2. Konzepte, Korrekturen und Entwürfe werden, insbesondere wenn der Auftrag auf Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistung vergütet. Gesonderte Leistungen, die den Auftragsumfang erweitern, sind gesondert zu vergüten. Wird für den Kunden oder C&C erkennbar, dass der ursprüngliche Auftragsumfang erweitert wird, erweitert werden soll oder muss, so haben die Parteien unverzüglich ab Kenntnis des Erweiterungsgrundes den jeweils anderen Vertragspartner darüber zu unterrichten. C&C ist berechtigt, Mehrleistungen (Erweiterungsleistungen) zu verweigern oder gesondert abzurechnen.

3.3. Für Leistungen, die C&C nicht an ihrem Geschäftssitz in Hamburg erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsetzen berechnet.

3.4. Fälligkeit und Verzug bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist C&C berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils in § 247 BGB festgestellten Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern C&C einen höheren Verzugsschaden nachweist. Nach erfolgloser Fristsetzung ist C&C berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

3.5. Ist C&C in Leistungsverzug geraten, hat der Kunde C&C zunächst eine den Umständen angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Die Haftung von C&C ist auf jeden Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, außer die Leistungsverzögerung beruht auf einer von C&C, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

3.6. Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von C&C anerkannt ist. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

3.7. Vereinbarte Skonti setzen voraus, dass der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen.

3.8. Gerät ein Kunde mit einer Zahlung von insgesamt 500,00 Euro für mehr als vier Wochen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen gegenüber diesem Kunden sofort fällig und vereinbarte Stundungen enden automatisch. Gleiches gilt, sobald ein Kunde das Insolvenzverfahren beantragt.

 

§ 4. EIGENTUMSVORBEHALT

C&C behält sich das Eigentum an den gelieferten Datenträgern, Software und sonstigen Waren du Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen aus den Vertragsverhältnissen zwischen C&C und dem Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von C&C stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu versichern.

 

§ 5. GEHEIMHALTUNG/ DATENSCHUTZ

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von C&C oder im Auftrag von C&C handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertrauliche Informationen unbefristet geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. C&C verpflichtet sich ebenfalls alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Die Unterlagen, Zeichnungen und anderen Informationen, die der Kunde aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

5.2. C&C speichert und nutzt personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen Kunden und C&C notwendig ist. Die Daten, die C&C im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt, sind nicht personenbezogen. Die im Laufe der Vertragsdurchführung gewonnenen nicht personenbezogenen Daten können von C&C analysiert und statistisch aufbereitet werden.

5.3. C&C weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und der von ihm auf seinen Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde die Verantwortung.

 

§ 6. SCHUTZRECHTE

6.1. Der Kunde räumt C&C sämtliche für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an etwaig übersandten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. verwendeten Marken oder Geschäftsbezeichnungen ein.

6.2. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichten sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben ausschließlich bei C&C oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich das Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt worden sind.

6.3. C&C behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den mit der C&C-Software gewonnen Daten, den Inhalten der Datenbank, sowie an der mitgelieferten Software und der Dokumentation ausdrücklich vor.

6.4. Der Kunde darf die aufgrund der Geschäftsbeziehung gewonnen Daten und Auswertungen, die Unterlagen, Zeichnungen und anderen Informationen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

6.5. C&C geht davon aus, dass sie keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt. Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Software oder sonstiger Leistungen geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, C&C sofort zu verständigen. Der Kunde wird Gelegenheit geben, einem Rechtsstreit beizutreten. Er wird nur in Abstimmung mit C&C einen Rechtsstreit über die Frage des Vorliegens einer Schutzrechtsverletzung führen. C&C entscheidet - unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden - über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und bei Vergleichsverhandlungen.

6.6. Soweit C&C Software nach Entwürfen und Anweisungen des Kunden erstellt, stellt der Kunde C&C von allen Forderungen und Kosten frei, die aufgrund von Verletzungen der Schutzrechte Dritter entstehen, die auf Entwürfe und Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Der Käufer zahlt auf Anforderung von C&C einen angemessenen Prozesskostenvorschuss.

 

§ 7. AUFTRÄGE AN DRITTUNTERNEHMEN

Aufträge an Drittunternehmen zur Realisierung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen von C&C werden grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt.

 

§ 8. HAFTUNG

8.1. C&C ist für die Inhalte von vom Kunden zur Verfügung gestellten Texten, Gestaltungen, Formulierungen, Grafiken oder Software-Programmen nicht verantwortlich. Der Kunde versichert C&C, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf die Markennamen zu bewerbender Produkte, durch die jeweiligen Rechtsinhaber eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domainnamen oder angegebener interaktiver Verbindungen (insbesondere Hyperlinks). C&C ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Kunde stellt C&C von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, C&C diejenigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8.2. C&C übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Stromausfälle, Netzwerk- und Serverfehler oder Viren entstanden sind. Für die Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. übersandter Daten ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Kunde ist auch zur vollumfänglichen Datensicherung verpflichtet.

8.3. C&C steht nicht dafür ein, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen und andere Bereitstellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind oder uneingeschränkt erbracht werden können.

8.4. C&C haftet unbeschränkt, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet C&C nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den Ersatz des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von C&C auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Sind die von C&C entwickelten und zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte mangelhaft, haftet C&C gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Abweichungen, die den Gebrauch nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht.

9.2. Der Kunde wird die von C&C erbrachten Leistungen innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung oder Übergabe untersuchen. Mängel, die dabei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen C&C innerhalb weiterer drei Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. Teilt der Kunde auftretende Mängel C&C nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.

9.3. Tritt an den von C&C gelieferten Werken oder Dienstleistungen ein Mangel auf, wird die C&C diese innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

9.4. Die Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf Veränderungen durch den Kunden selbst, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind und damit nicht zur Sphäre von C&C gehören. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die gelieferten Werke oder Dienstleistungen veränderte, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel der Software oder Leistung bei der Abnahme vorhanden war.

9.5. Wird Software überlassen oder erstellt, übernimmt C&C die Gewährleistung dafür, dass die Software die vereinbarten Funktionen erfüllt, sofern diese in vertragsgemäßer Weise vom Kunden genutzt wird. Eigenschaften der Software gelten nur dann als zugesichert, wenn C&C dieses schriftlich zugesichert hat. Offensichtliche Mängel der Software hat der Kunde C&C binnen einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich dieser Fehler. Der Kunde hat C&C die Möglichkeit zu geben, mitgeteilte Fehler zu beseitigen. Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, kann C&C eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es C&C weder den Fehler zu beseitigen, noch eine Ausweichmöglichkeit zu erarbeiten, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung in angemessenem Rahmen herabsetzen oder Aufhebung des Vertrages verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik derzeit nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen.

9.6. Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Webbrowser verwendet. Weiterhin werden zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Betriebssysteme eingesetzt, die auf verschiedener Hardware basieren. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild eines Internetauftritts/ Werbebanners in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe oder wegen der unterschiedlichen Größe der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und Grafiksysteme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige, vereinzelte Abweichungen übernimmt C&C keinerlei Haftung.

9.7. C&C gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Bereitstellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. C&C gewährleistet nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln (z. B. Banner, sponsered Links), deren Auslieferung nicht über C&C-Server erfolgt.

9.8. Die Häufigkeit der Einblendung von gebuchten Werbemitteln (z. B. Banner, sponsered Links) richtet sich nach Software-Algorithmen der Anbieter, auf die C&C keinen Einfluss hat. C&C kann daher nicht gewährleisten, dass die Werbemittel zu einem bestimmten Zeitpunkt erscheinen und, dass eine bestimmte Anzahl von Besuchern auf die Seite des Kunden gelangt.

9.9. Im Rahmen der Registrierung von Domains bzw. der Stellung von Anträgen zur Übertragung von Domains kann C&C keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass eine Registrierung durch die zuständige Registrierungsstelle tatsächlich vorgenommen wird.

9.10. Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Abnahme. C&C übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software speziellen nicht mitgeteilten Erfordernissen des Kunden entspricht.

 

§ 10. ALLGEMEINES

10.1. Sämtliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen sowie Vereinbarungen über Abweichungen von diesen AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

10.2. Angestellte von C&C sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser AGB und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.

10.3. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. Das gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks. C&C ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

10.4. Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

10.5. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

 

Stand: Mai 2013